Wir verstehen uns als Wissensspeicher für Mandanten in bezug auf Aktualität und Übersicht über die Steuern als Belastungsfaktor national und international in den Bereichen Ertragsteuern, Substanzsteuern, Verkehrs- und Verbrauchsteuern, Steuerreformen und Doppelbesteuerungsabkommen.
Spezielles Know-how bezüglich Finanzbehörden und Besteuerungsverfahren
Wir erfüllen die steuerlichen Verwaltungsaufgaben und wickeln die steuerlichen Pflichten im Auftrag unseres Mandanten ab durch:
Mitwirkung im Besteuerungsverfahren durch Buchführung und Rechnungslegung, Steueranmeldungen, Steuerabführungen und Steuererklärungen
Interessenvertretung mit Verhandlungs-Know-how bei Ermessensfragen bei der Veranlagung, der Betriebsprüfung und der zahlungsmäßigen Abwicklung
Vertretung zur Wahrung der Rechtsposition im Rechtsstreit im Verwaltungsverfahren und vor den Finanzgerichten
Warnfunktion vor Steuerübertretungen sowie Wahrung der Rechtsposition bei der Steuerfahndung und im Steuerbußgeld- oder Steuerstrafverfahren.
Planung und Mitgestaltung der zukünftigen steuerlichen Situation der Mandanten
Steuerplanung und Steuergestaltung erfolgen
in der Sachverhaltsphase durch Einbau der dispositionsbezogenen Steuerwirkungen in ökonomische Kalküle sowie durch steuerlich motivierten Einsatz von Höhe und/oder Zeitpunkt der die Besteuerung beeinflussenden Aktionsparameter
in der Deklarations- bzw. Subsumptionsphase durch Transformation von Sachverhalt in Bemessungsgrundlage bzw. in der Tarifanwendung
in der Veranlagungs- bzw. Rechtsfolgenphase durch verfahrensrechtliche Abwicklung von Sachverhaltskomplexen wie Standort und Besteuerung, Unternehmensform und Besteuerung, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und Besteuerung, Unternehmensprozeß und Besteuerung, Ablaufphasen als Anknüpfungspunkte der Besteuerung, Verbrauch und Rechtsverkehr als Anknüpfungspunkte der Besteuerung.